Thing
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Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht werden als Thing oder Ding bezeichnet.
Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde),
jedoch immer unter freiem Himmel.