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Trymanisches Reich

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Das Trymanische Reich ist ein großes Reich in Eirnland.

Geographische Lage

Karte des Trymanischen Reichs

Das Trymanische Reich liegt rund um das Aureanisches Meer und erstreckt sich von diesem entlang des Strom Darube, der dieses Binnenmeer mit dem Ozean verbindet. Rund um das Binnenmeer ist das Klima mediterran mit milden Wintern und mittelwarmen Sommern. Entlang des Stromes geht das Klima in ozeanisches Klima über.

Aureanisches Meer

Hauptartikel: Aureanisches Meer

Das Aureanische Meer ist ein Binnenmeer in Eirnland. Es misst in seiner grössten Länge ca 850 km und erstreckt sich grob in West-Ost Richtung. Besonders in seiner Nördlichen Hälfte hat es zahlreiche schiffbare Zuflüsse. Im Südwesten fliesst es über den mächtigen Strom Darube in den Ozean und im Südosten ist es mit seinem Nebenmeer, dem Sarganmeer, verbunden. Manche Gelehrte sehen das Aureanische Meer auch als riesigen See an, da sein Wasser grossteils nur einen sehr geringen Salzgehalt hat und trinkbar ist.

Darube

Die Darube ist ein mächtiger Strom, der das Aureanische Meer mit dem Ozean verbindet. Er entspringt im Südwesten des Aureanischen Meeres und ist etwa 900 km lang. Die Entfernung zwischen seiner Quelle und seiner Mündung beträgt dabei etwa 700 km. Die Darube ist an ihrer schmalsten Stelle 3 km breit und durchgängig schiffbar.

Politik

Das Trymanische Reich ist eine Monarchie. Der Monarch trägt den Titel Basilius, der seine Macht mit dem Senat und dem Domrat teilen muss. Im Inneren ist das Reich in Provinzen gegliedert. Diese regeln die meisten ihrer Angelegenheiten selbst und erheben die Steuern für das Reich und sich selbst.

Basilius

Der Herrscher trägt den Titel des Basilius und wird als die Verkörperung des Reichs angesehen. Der derzeitige Basilius ist Leonardius I., Sohn von Alexrios III., der seit 1207 AVZ herrscht.

Der Titel wird stets an einen der männlichen Nachkommen des Vorgängers vererbt. Die Auswahl aus den möglichen Erben trifft der Vorgänger zu seinen Lebzeiten in Form eines Testaments oder einer öffentlichen Proklamation. Letztere wird erwartet, wenn sich das Lebensende des Basilius abzeichnet. Hat der verstorbene Basilius keine eigene Wahl getroffen, so wählt der Senat aus den männlichen Nachkommen den neuen Basilius. Ist der Basilius kinderlos so kommen mit Zustimmung des Senats auch adoptierte Kinder als mögliche Erben in Frage.

Senat

Der Senat ist die Vertretung der Adligen des Trymanischen Reichs. Er bestimmt alleine über alle Regulierungen und Gesetze den Handel betreffend. Die Mitgliedschaft im Senat kann auf 2 Arten erworben werden. Die Mitgliedschaft eines vollen Senators ist erblich. Der Erbe eines Senators wird duch das Testament des verstorbenen Senators bestimmt. Existiert kein Erbe, erbt der älteste Nachkomme. Falls es keinen männlichen Nachkommen gibt, verfällt die Mitgliedschaft. Ferner kann der Basilius einem Bürger die Mitgliedschaft im Senat verleihen. Diese Senatoren werden Senator honorii genannt und ihre Mitgliedschaft ist nicht erblich. Der Bailius kann einem Senator honorii die Vererbarkeit der Mitgliedschaft verleihen, dies benötigt dann aber die Zustimmung des Domrats.

Domrat

Der Domrat ist die Versammlung der Herrscher der Provinzen. Seine Macht schwankte im Laufe der Geschichte des Trymanischen Reichs stark. Zur Zeit beschränkt sich seine Macht auf diese Rechte:

  • Eine Änderung des Status der Provinzen benötigt seine ausdrückliche Zustimmung
  • Er muss in Fragen der Organisation des Militärs und der Finanzen gehört werden. Seine Beschlüsse in diesen Gebieten sind aber unerheblich. Dadurch kann er in diesen Gebieten Regelungen nur verzögern und beschleunigen.
  • Er muss einer Neuverleihung einer erblichen Mitgliedschaft an einen Senator zustimmen.

Provinzen

Das Gebiet rund um die Hauptstadt Bystianopel wird direkt vom Basilius regiert. Der Rest des Reiches ist in Provinzen eingeteilt, die sich in folgende Klassen einteilen lassen:

  • Reichsprovinzen: Die Herrscher dieser Provinzen haben einen Sitz im Rat. Die meisten sind selbst Monarchien. Ihre Erbfolge ist meist die des Basilius, manchen haben auch Primogenitur oder Ultimogenitur. Eine Handvoll Provinzen sind Adelsrepubliken, die ihren Herrscher auf Lebenszeit wählen.
  • Markprovinzen: Die Herrscher dieser Provinzen werden direkt vom Basilius ernannt. Sie liegen am Rand des Reiches und haben das Recht eigene Truppen aufzustellen
  • Sineprovinzen: Diese Provinzen werden wie die Hauptstadt unmittelbar vom Basilius regiert. Es gibt nur 3 Provinzen, die aufgrund ihrer strategischen Lage diesen Status dauerhaft haben. Ansonsten ist dieser Status üblicherweise nur temporär. Neu eroberte Gebiete haben diesen Status, bis eine Einigung im Domrat erzielt wird, wie das eroberte Gebiet in neue Provinzen gegliedert wird. Ferner wurden Provinzen, die rebellierten, auf diesen Status gesetzt.

Vasallenstaaten

Zusätzlich gibt es rund um das Reich einige Vasallenstaaten mit verschiedener Autonomie. Die Anbindung dieser Reiche reicht von einer rein formalen Autonomie mit Absendung von Vertretern in den Domrat, bis zu einer vollen innenpolitischen Autonomie, bei der die Anbindung an das Reich durch einen Vasallenschwur des Herrschers an das Reich erfolgt.

Wichtige Vasallenstaaten sind beispielsweise:

Militär

Die militärische Macht des Trymanischen Reichs beruht auf seinem stehenden Berufsheer, das direkt dem Reich in Form des Basilius untersteht. Die Mitglieder des Heeres verpflichten sich für 18 Jahre und werden vom Reich ausgerüstet und bezahlt. Am Ende seiner Dienstzeit erhält der Veteran den Titel eines "Veritari", dies ist ein niederer nicht-vererbarer Adelstitel. Mit diesem Titel erhält er das Anhörungsrecht vor dem Senat und eine reichsweite Erlaubnis für Handel und Handwerk. Bei einer Weiterverpflichtung erhält der Veritari einige Priviligien und hat die Möglichkeit in die höchsten Offiziersränge aufzusteigen.

Der Hauptteil des stehenden Heeres ist in sogenannte Melbarka aufgeteilt. Die Melbarka sind etwa 2500 Mann starke Einheiten, die selbstständig agieren können und sehr mobil sind. Sie bestehen je zur Hälfte aus Infanterie und Kavallarie. Ihre interne Organisation ist flexibel und ist so den taktischen Gegebenheiten anpassbar und in der Lage zusätzliche Truppen zu integrieren. So werden bei Einsätzen die Melbarka durch nahe Borderari oder Markprovinztruppen verstärkt.

Den Rest bilden die Borderari. Dies sind Einheiten, die in jeder Provinz stationiert sind. Ihre Stärke variiert stark, je nachdem wieviel Schutz eine Provinz braucht. Teile einer Borderari können dabei in dieser Gegend agierenden Melbarka zugeordnet werden, um diese zu verstärken. Die Borderari sind auch für die Ausbildung und das Training der Werdar zuständig. Dies ist eine Art Miliz der Provinzen, die im Bedarfsfall zur Borderari eingezogen werden. Für diese Verpflichtung erhalten die Werdar je nach Provinz ein Stück Land zur Bewirtschaftung, gesellschaftliche Privilegien oder eine Art Sold.

Die Truppen der Markprovinzen zählen nicht zum Berufsheer. Sie werden von den Markprovinzen selbst aufgestellt und organisiert. Markprovinzen sind verpflichtet jederzeit ein Drittel ihrer Truppen dem Reich zur Verfügung zu stellen. Sie werden dann wie die Borderarii zur Verstärkung der Melbarka verwendet.

Die Marine des trymanischen Reichs ist vergleichsweise gering. Sie besteht aus einem kleinen Kern von Küsten- und Flusskampfschiffen und nur sehr wenigen Hochseetauglichen Kampfschiffen. Die Besatzungen dieser Schiffe sind wie im Heer Berufssoldaten und geniessen die selben Rechte und Pflichten. Hauptaufgabe dieser Kriegsschiffe ist der Schutz des Handels. Die zweite Aufgabe der Marine ist der Transport von Truppen. Durch die Geographische Lage, lässt sich jeder Teil des Reiches gut per Schiff erreichen. Hierzu besitzt sie einige dedizierte Truppentransportschiffe. Zusätzlich ist jeder Händler im Reich verpflichtet seine Schiffe zum Truppentransport zur Verfügung zu stellen.

Wirtschaft

Durch den langanhaltenden inneren Frieden im trymanischen Reich und die für den Handel sehr günstige geographische Lage, konnte das Reich eine sehr starke Wirtschaft entwickeln. Die Wirtschaftskraft verteilt sich dabei fast gleichmässig auf die Säulen Landwirtschaft, Handwerk und Handel.

Landwirtschaft

Das Hauptprodukt des trymanischen Reichs ist Getreide. Dies wird etwa je zur Hälfte von Grossgrundbesitzen und Kleinbauern produziert. Viehwirtschaft findet nur in kleinem Rahmen statt und ist hauptsächlich Schweinemast, bei der die Schweine in Wäldern gehalten werden. Das meiste im Reich verzehrte Fleisch wird importiert. Die begehrtesten landwirtschaftlichen Exportprodukte sind Wein und Oliven bzw Olivenöl. Der Weinanbau konzentriert sich auf die Talhänge des Darubetals und die südlichen Küsten des Aureanischen Meers. Durch die unterschiedlichen Böden haben die trymanischen Weine eine grosse Vielfalt an Weinsorten. Da die Trymanen den Wein sehr schätzen, existieren scharfe Gesetze zur Kennzeichnung des Weines und Weinpanscherei wird streng bestraft. Der Anbau von Olivien konzentriert sich auf den Süden und Südwesten des aureanischen Meeres. Über 90 Prozent werden zu Olivenöl gepresst und in dieser Form im gesamten Reich verkauft und exportiert. Der Olivenanbau ist fast vollständig in der Hand der Adligen und stellt den Grossteil ihrer Einkünfte dar.

Handwerk

Im trymanischen Reich existiert eine grosse Vielfalt an Handwerksberufen. Dies sind meist Kleinbetriebe, in denen die Familie und einige wenige Lohnarbeiter arbeiten, oder Kollektive, in denen sich Handwerker zur gemeinsamen Nutzung von Resourcen zusammengeschlossen haben. Die Qualität der produzierten Waren ist durchweg hoch, bedingt durch die strengen Handelsgesetze, die Konkurrenz und die Nachfrage des Militärs. Durch die stabile Oberschicht hat sich eine starke Luxusindustrie entwickelt, die viel zum Export beiträgt.

Handel

Der Handel im trymanischen Reich ist streng reguliert, darf aber bis auf eine Ausnahme von Jedem ausgeführt werden. Diese Ausnahme ist der Handel bzw Transport von Waren durch das Reich, dies benötigt eine besondere Erlaubnis, das sogenannte Darubeprivileg. In der Praxis bedeutet dies, dass nur Inhaber dieses Darubeprivileg dieselben Waren durch beide Handelspunkten an der Darubemündung und -quelle transportieren darf. Schiffe, die den Weg vom aureanischen Meers über die Darube in den Ozean antreten und nicht über das Privileg besitzen, müssen am ersten dieser Punkten ihre Ladung registrieren lassen und werden beim zweiten Punkt kontrolliert, ob sich davon noch etwas an Bord befindet.

Innerhalb des Reiches werden für Reichsbürger keine Zölle erhoben und Zölle für den Im- und Export sind gering. Die meisten Handelsregelungen betreffen die Kennzeichnung der Waren und das Durchführen des Handels.

Währung

Seit der Währungs- und Maßreform von Basilius Gorgontius II im Jahr 768 AVZ besteht die Währung im trymanischen Reich aus 3 Münzen:

  • Die Trymark ist eine Goldmünze, die das Anlitz des Basilius zeigt, der bei ihrer Prägung regierte.
  • Der Dylar ist eine Silbermünze. Sie zeigt das Anlitz der Mutter des regierenden Basilus. 12 Dylar sind eine Trymark
  • Der Rymni ist eine Messingmünze. Sie zeigt das Bild einer Golddohle. 144 Rymnar sind ein Dylar und damit sind 1728 Rymni eine Trymark.

In neueroberten Provinzen sind teilweise die alten Münzen noch gültig. Jedoch muss jeder Einwohner die Reichsmünzen akzeptieren

Trymanischer Kalendar

Den Kernvölkern des trymanischen Reichs waren schon immer ausgiebige Sonnwendfeiern und eine Ausrichtung ihrer Kalendar an der Sonne gemein. Hieraus entwickelte sich ein Kalendar in dem zu den Sonnwendfeiern jeweils 3 Tage gefeiert, die den Namen Intermedari erhielten, und das restliche Jahr, entsprechend dem damals verwendenten 12er-Zahlsystem, in 12 Monate eingeteilt wurden, welche dann in ihrer Dauer dem Mondzyklus ähnelten. Da dieses Jahr zu lang war, wurde immer wenn die Sonnenwende droht den Bereich der Intermedari zu verlassen, willkürlich einer der Monate um einen Tag gekürzt. Dies führte aber immer wieder zu Unstimmigkeiten, besonders wenn die ausgefallenen Tage äussert kurzfristig verkündet wurden, oder besonders eifrige Herrscher gleich 2 Tage, in einem Fall sogar 3 Tagen, ausfielen liesen. Im Jahr 619 AVZ nutze Basilius Onomagoulos I die Vormachtstellung im Handel, die das aufstrebende trymanische Reich seit kurzer Zeit errungen hatte, zu einer Kalendarreform. Er kürzte die Sommerintermedari auf 2 Tage. Nur alle 4 Jahre wurden sie auf die ursprünglichen 3 Tage verlängert. Dieser Kalendar wird bis heute benutzt.

Jahresablauf

Das trymanische Jahr beginnt einen Tag vor der Wintersonnenwende mit den 3 Winter-Intermedari. Die Intermedari sind allgemeine Feiertage, an denen nur absolut notwendige Arbeiten verrichtet werden. Das Eintreiben von Schulden ist absolut verpönt, selbst Zinsen werden für diese Tage nicht berechnet. Anschliessend beginnen die ersten 6 Monate mit jeweils 30 Tagen

  • Janktius
  • Forbus
  • Merkurius
  • Abrus
  • Maar
  • Juur

Nach dem Jurr kommen die Sommerintermedari. In durch 4 teilbaren Jahren sind es 3 Tage, ansonsten 2. Sie sind wie die Winter-Intermedari Feiertage. Anschliessend folgen die zweiten 6 Monaten mit ebenfalls 30 Tagen

  • Julfus
  • Augus
  • Seeb
  • Orbus
  • Nolfa
  • Delzus

Jahreszählung AVZ

In der Frühzeit des trymanischen Reichs wurde für die Bezeichnung des Jahres die Jahre seit dem Regierungsantritt des regierenden Basilius verwendet. Nach einer Reihe von schnellen Regierungswechseln kam der Senat im Jahr 753 AVZ jedoch zur Ansicht, dies sei nicht weiter praktibel und legte fest, dass fortan an die Jahre seit der legendären Gründung von Bystianopel zu zählen sein. Es gab jedoch grosse Unstimmigkeiten über die Festlegung des genauen Zeitpunkt. Erst 6 Jahre später konnte eine Einigung darüber erzielt werden. Zur Kennzeichnung der Verwendung dieser Zeitrechnung wurde "AVZ" festgelegt. Zur Zeit schreibt man das Jahr 1215 AVZ.

Religion

Hauptartikel: Tripordismus

Offizielle Staatsreligion des trymanischen Reichs ist der Tripordismus. Die Mehrheit seiner Einwohner gehören ihr an. In den Kernprovinzen beträgt der Anteil der Triporden an der Bevölkerung bis zu 95%. Nur in einigen Grenzprovinzen sind sie knapp in der Minderheit. Andere Religionen werden toleriert. Die Einwohner haben sogar das Recht jeder Religion nachzugehen, solange die Ausübung nicht gegen die Gesetze verstösst. Es dürfen aber keine religösen Strukturen gebildet werden, die über eine Provinz hinausgeht, die Missionierung anderer Religionen ist verboten und Mitglieder solcher Organisationen müssen alle 5 Jahre an einer Missionierung durch die Tripordische Kirche teilnehmen, in der sie vom Tripordismus überzeugt werden sollen.

Im Tripordismus existieren nur 3 wahre Götter: Der Kreateur, Tofla und Deopatri. Von diesen wird nur Deopatri angebetet, da nur er sich für die Menschen interessiert. Der Kreateur erschuf die Welt und deren Gesetze und zog sich dann zurück. Tofla erschuf Planzen und Tiere und Deopatri den Menschen. Die Götter anderer Völker sind für Triporden geistige Wesen, die die Menschen verführen und von Deopatri entfernen wollen.

Tripordische Kirche

Die Organisation der tripordischen Kirchen ist eng mit dem trymanischen Reich verzahnt. Die Gemeinden sind in Kirchenprovinzen organisiert, die den Reichsprovinzen entsprechen. Diese werden von einem Episkoparden verwaltet. Sie werden vom Oberhaupt der Kirche, dem Pardirach, ernannt. Die Tripordische Kirche versteht sich als Kirche aller Triporden, so gibt es für die Triporden ausserhalb des trymanischen Reichs noch 4 weitere Episkoparden, die Episkoparden der nördlichen, westlichen, südlichen und östlichen Welt. Das Kirchenoberhaupt, der Pardirach wird von der Versammlung aller Episkoparden auf Lebenszeit gewählt.

In der Beziehung zwischem dem trymanischen Reich und der Kirche versteht sich die Kirche als weltlicher Unteran des Reiches, aber als dessen religöses Oberhaupt. So erteilt der Pardirach bei der Krönung dem Basilius den religösen Segen und der Basilius bestätigt bei der Wahl des Pardirach dessen weltliche Macht über die Kirche. Der Status als weltlicher Unteran des Basilius führt auch zu einem Vetorecht des Basilius bei der Ernennung eines neuen Episkoparden.