Jarl: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Jarl ist der Anführer eines Stammes | + | Der Jarl ist der Anführer eines Stammes / Dorfes. Der Titel des Jarl wird dem Nachnamen voran gestellt und meistens durch einen Kampf, oftmals auf Leben und Tod, weitergeben. Der Jarl tritt dabei gegen einen Herausforderer an, der Sieger gewinnt den Titel. Dieser Kampf muss offiziell als "Jarlskampf" anerkannt sein. Das schlichte Töten eines Jarls legitimiert nicht automatisch dazu, selbst ein Jarl zu werden. Wenn ein amtierender Jarl außerhalb eines Jarlskampfes getötet wird, muss in der Regel der Stamm/das Volk, ggf. ein Ältestenrat entscheiden wer der neue Jarl wird. |
− | In der Regel werden nur bereits bestehende Jarlstitel weitergegeben. Wenn ein neuer Jarl benötigt wird, | + | In der Regel werden nur bereits bestehende Jarlstitel weitergegeben. Wenn ein neuer Jarl benötigt wird, durch Gründung eines neuen Stammes, o.ä., muss eine Jarlsversammlung einberufen werden. Nur diese Versammlung kann über die Notwendigkeit eines neuen Jarls und dessen Amtsinhaber bestimmen. Oftmals werden auch hochrangige Druiden zu diesen Versammlungen eingeladen. |
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− | *Die Herausforderung zu einem Jarlskampf muss angenommen werden, | + | *Die Herausforderung zu einem Jarlskampf muss angenommen werden, außer die Grundbedingungen sind nicht erfüllt (mehr dazu bei 'Rechte'). |
− | *Ein | + | *Ein Jarls darf nicht allein über eine Vikingfahrt entscheiden, dazu muss ein Thing einberufen werden. |
*Wenn ein Jarl aufgefordert wird, ein Thing zu veranstalten, muss er dem nachkommen. Diesem Thing muss er auch als Veranstalter beiwohnen und es führen. Die Teilnahme ist ebenfalls Pflicht, wenn er als Angeklagter eingeladen wird. Wenn er dennoch nicht erscheint, werden die anderen Jarls über ihn richten, jegliches Recht auf Verteidigung verfällt. | *Wenn ein Jarl aufgefordert wird, ein Thing zu veranstalten, muss er dem nachkommen. Diesem Thing muss er auch als Veranstalter beiwohnen und es führen. Die Teilnahme ist ebenfalls Pflicht, wenn er als Angeklagter eingeladen wird. Wenn er dennoch nicht erscheint, werden die anderen Jarls über ihn richten, jegliches Recht auf Verteidigung verfällt. | ||
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*Ein Jarl darf jedem ehrenvollen Wikinger ein [[Jarlsbegräbnis]] gestatten. | *Ein Jarl darf jedem ehrenvollen Wikinger ein [[Jarlsbegräbnis]] gestatten. | ||
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Version vom 10. Juli 2015, 17:42 Uhr
Ein Jarl ist ein Titel in der Welt von B.E.A.R.D.S.
Bedeutung und Erhalt des Titels
Der Jarl ist der Anführer eines Stammes / Dorfes. Der Titel des Jarl wird dem Nachnamen voran gestellt und meistens durch einen Kampf, oftmals auf Leben und Tod, weitergeben. Der Jarl tritt dabei gegen einen Herausforderer an, der Sieger gewinnt den Titel. Dieser Kampf muss offiziell als "Jarlskampf" anerkannt sein. Das schlichte Töten eines Jarls legitimiert nicht automatisch dazu, selbst ein Jarl zu werden. Wenn ein amtierender Jarl außerhalb eines Jarlskampfes getötet wird, muss in der Regel der Stamm/das Volk, ggf. ein Ältestenrat entscheiden wer der neue Jarl wird.
In der Regel werden nur bereits bestehende Jarlstitel weitergegeben. Wenn ein neuer Jarl benötigt wird, durch Gründung eines neuen Stammes, o.ä., muss eine Jarlsversammlung einberufen werden. Nur diese Versammlung kann über die Notwendigkeit eines neuen Jarls und dessen Amtsinhaber bestimmen. Oftmals werden auch hochrangige Druiden zu diesen Versammlungen eingeladen.
Rechte und Pflichten
Pflichten
- Ein Titelanwärter muss den Jarlseid schwören, dies muss er vor dem versammelten Stamm/Dorf machen.
- Das Wohlergehen der Gevolkschaft muss das höchste Ziel des Jarls sein. Dieses Ziel muss in jeder seiner Handlungen zu sehen sein
- Die Herausforderung zu einem Jarlskampf muss angenommen werden, außer die Grundbedingungen sind nicht erfüllt (mehr dazu bei 'Rechte').
- Ein Jarls darf nicht allein über eine Vikingfahrt entscheiden, dazu muss ein Thing einberufen werden.
- Wenn ein Jarl aufgefordert wird, ein Thing zu veranstalten, muss er dem nachkommen. Diesem Thing muss er auch als Veranstalter beiwohnen und es führen. Die Teilnahme ist ebenfalls Pflicht, wenn er als Angeklagter eingeladen wird. Wenn er dennoch nicht erscheint, werden die anderen Jarls über ihn richten, jegliches Recht auf Verteidigung verfällt.
- Die Teilnahme an anderen Thing gehört nicht zu den Pflichten eines Jarls, wird in der Regel aber erwartet.
Rechte
- Ein Jarl darf über die Geschicke seines Regierungsbereiches frei entscheiden, solang das Wohlergehen seines Volkes im Vordergrund steht.
- Einen Konflikt mit anderen Jarls, Stammesführern oder Häuprlingen darf ein Jarls gewaltsam lösen. (Krieg)
- Der Jarl darf die Herausforderung zu einem Jarlskampf ablehnen, wenn er schwere Verletzungen hat die ihn Kampfunfähig machen oder durch die Teilnahme eine seiner Pflichten verletzt wird.
- Ein Jarl darf jedem ehrenvollen Wikinger ein Jarlsbegräbnis gestatten.
- Ein Jarl darf über über die Verbrechen, die nur sein Volk betreffen, richten.