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Todesstrafe

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Todestrafen sind eine weit verbreitete Möglichkeit der Rechtssprechung in Skarnland und besitzt, je nach Vorlieben des verurteilenden Jarls, mehrere Ausprägungen. Die Todesstrafe gilt jedoch nicht als die schlimmste Strafe, da er je nach Ausprägung, noch als einigermaßen ehrenvoll gilt.

Arten von Todesstrafen

Kampf um den Tod

Diese Art der Todesstrafe gilt als einer der Ehrenvollsten. Der Kampf findet oft auf dem Dorfplatz statt und lässt den Verurteilten entweder gegen Hunde oder gegen einen Kontrahenten antreten. Zu beachten ist, dass der Verurteilte in jedem Falle eine deutlich schwächere Ausstattung besitzt als sein Kontrahent, der oft ein vom Jarl selbst ausgewählter Kämpfer ist. Die Besonderheit bei dieser Todesstrafe ist, dass sich der Verurteile noch "freikämpfen" kann.

Ertränken

Beim Ertränken wird dem Veruteilten ein schwerer Gegenstand an den Fuß gebunden und ins Meer beziehungsweise in den Fluss geworfen. Diese Art der Todesstrafe wird nur von Dörfern praktiziert, die nahe am Wasser leben. Sie wird meistens bei Frauen angewandt, da der Kampf um den Tod zu unfair und für den Kontrahenten zu unehrenvoll gilt. Durch diese Strafe soll der Verurteilte im Tod seine Sünden eingestehen und so zur Einsicht kommen.

Köpfen oder Ausbluten

Diese zwei Arten gelten als die Schlimmsten, da sie dem Verurteilten die Chance nehmen nach Valhalla zu gehen, da man als Mann im Kampf sterben müsste. Während das Köpfen oft als Möglichkeit wahrgenommen wird um Ruhe zu schaffen, wird das Ausbluten oft von dem betroffenen Jarl dazu genutzt, um dem betroffenen Dorf die benötigte Genugtuung zu geben. Hierbei wird der Betroffenen auf dem Dorfplatz aufgehängt, wo er dann, durch viele leichte Verletzungen leicht am Ausbluten, bis zu 3 Tagen hängt.