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Valhalla: Unterschied zwischen den Versionen

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(Todestrafen in Skarnland und seine verschiedenen Ausprägungen)
 
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Todestrafen sind eine weit verbreitete Möglichkeit der Rechtssprechung in [[Skarnland]] und besitzt, je nach Vorlieben des verurteilenden [[Jarl]]s, mehrere Ausprägungen. Die Todesstrafe gilt jedoch nicht als die schlimmste Strafe, da er je nach Ausprägung, noch als einigermaßen ehrenvoll gilt.  
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Valhalla ist das Reich der Toten im Vikinger-Universum. Hierhin kommen alle, die nicht von [[Thor-e]] dazu bestimmt werden, wiedergeboren zu werden.
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Ins Valhalla kommen nur der Geist und ein Schimmer des Körpers der verstorbenen Person, alle Besitztümer werden im Reich der Lebenden zurückgelassen (Mit Ausnahme der Waffen). Hier Trinken die stärksten und geschicktesten Krieger um die Wette und Vergnügen sich bei Übungsduellen sogenannten Shøwkämpfen. Dies ist aber kein Ewiges dasein. Es heißt drei Tag vor [[Ragnarök]] käme Borne nach Valhalla um alle unter den Tisch zu trinken und Sie anschließen bei den Shøwkämpfen zu vermöbeln. Anschließen zieht Borne mit allen die noch stehen können in die Kämpfe von [[Ragnarök]].
  
'''Arten von Todesstrafen'''
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[[Kategorie:Sagen_und_Erzählungen]]
 
 
''Kampf um den Tod''
 
 
 
Diese Art der Todesstrafe gilt als einer der Ehrenvollsten. Der Kampf findet oft auf dem Dorfplatz statt und lässt den Verurteilten entweder gegen Hunde oder gegen einen Kontrahenten antreten. Zu beachten ist, dass der Verurteilte in jedem Falle eine deutlich schwächere Ausstattung besitzt als sein Kontrahent, der oft ein vom [[Jarl]] selbst ausgewählter Kämpfer ist. Die Besonderheit bei dieser Todesstrafe ist, dass sich der Verurteile noch "freikämpfen" kann.
 
 
 
''Ertränken''
 
 
 
Beim Ertränken wird dem Veruteilten ein schwerer Gegenstand an den Fuß gebunden und ins Meer beziehungsweise in den Fluss geworfen. Diese Art der Todesstrafe wird nur von Dörfern praktiziert, die nahe am Wasser leben. Sie wird meistens bei Frauen angewandt, da der Kampf um den Tod zu unfair und für den Kontrahenten zu unehrenvoll gilt. Durch diese Strafe soll der Verurteilte im Tod seine Sünden eingestehen und so zur Einsicht kommen.
 
 
 
''Köpfen oder Ausbluten''
 
 
 
Diese zwei Arten gelten als die Schlimmsten, da sie dem Verurteilten die Chance nehmen nach [[Valhalla]] zu gehen, da man als Mann im Kampf sterben müsste. Während das Köpfen oft als Möglichkeit wahrgenommen wird um Ruhe zu schaffen, wird das Ausbluten oft von dem betroffenen [[Jarl]] dazu genutzt, um dem betroffenen Dorf die benötigte Genugtuung zu geben. Hierbei wird der Betroffenen auf dem Dorfplatz aufgehängt, wo er dann, durch viele leichte Verletzungen leicht am Ausbluten, bis zu 3 Tagen hängt.
 

Aktuelle Version vom 14. August 2015, 12:15 Uhr

Valhalla ist das Reich der Toten im Vikinger-Universum. Hierhin kommen alle, die nicht von Thor-e dazu bestimmt werden, wiedergeboren zu werden. Ins Valhalla kommen nur der Geist und ein Schimmer des Körpers der verstorbenen Person, alle Besitztümer werden im Reich der Lebenden zurückgelassen (Mit Ausnahme der Waffen). Hier Trinken die stärksten und geschicktesten Krieger um die Wette und Vergnügen sich bei Übungsduellen sogenannten Shøwkämpfen. Dies ist aber kein Ewiges dasein. Es heißt drei Tag vor Ragnarök käme Borne nach Valhalla um alle unter den Tisch zu trinken und Sie anschließen bei den Shøwkämpfen zu vermöbeln. Anschließen zieht Borne mit allen die noch stehen können in die Kämpfe von Ragnarök.