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Varde

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Varde (gespr. Warde) ist ein Beruf und Titel in der Wikingergesellschaft der Skarnländer.

Varden sind Wikinger, die ihrem Stamm durch die Durchsetzung von Recht und Sitten dienen und die Ordnung im Dorf aufrechterhalten. Sie sind ihrem jeweiligen Jarl unterstellt und werden von ihm ernannt und unterhalten. In der Regel gibt es einen Varde pro Dorfgemeinschaft.

Aufgabe

Varden kümmern sich um die öffentliche Ordnung der Wikingergesellschaft. Sie nehmen, sofern möglich, Rechts- und Sittenbrecher gefangen um sie dem Jarl vorzuführen und setzen seine Rechtsprechung durch. Bei Konflikten zwischen Stammesmitgliedern werden sie als Vermittler herangezogen. Außerdem werden von ihnen gewisse organisatorische Tätigkeiten (wie zum Beispiel das Eintreiben von Beiträgen) verlangt.

Stammesmitglieder tragen Anklagen und Anliegen in der Regel zunächst dem Varde vor. Je nach Sachlage kümmert sich der Varde um die Angelegenheit oder trägt sie seinerseits dem Jarl vor. Die Handlungs- und Methodenfreiheit des Varde variiert von Stamm zu Stamm und hängt stark von seinem Verhältnis zum Jarl ab.

Der Varde kann den Jarl um Krieger bitten, falls er diese benötigt um seine Aufgaben zu erfüllen.

Position & soziale Stellung

Die Position des Varde kann nur von einem Jarl vergeben werden. Diese Position abzulehnen ist zwar möglich, wird aber als eine Beleidigung des Jarl (und deshalb als unratsam) aufgefasst.

Gemeinhin werden Wikinger mit dieser Aufgabe betraut, die als besonnen und rechtschaffen gelten und sich ihrem Stamm gegenüber als loyal erwiesen haben.

Die Position ist allerdings ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ist der Varde eine Respektsperson und genießt großes soziales Ansehen. Es ist ihm auf der anderen Seite aber aufgrund seiner Position als Ordnungshüter nicht gestattet sich auf Wikingerfahrt zu begeben. Aus der Sicht mancher Wikinger verhindert dies ein Ende als würdiger Wikinger, da sie die großen Plünderfahrten als einen Kernbestandteil ihrer Identität begreifen (auch wenn nur die wenigsten dies einem Varde ins Gesicht sagen würden). Die Ernennung eines Wikingers der zuvor noch keine Gelegenheit hatte sich auf Wikingerfahrt zu begeben gilt dementsprechend als Demütigung. Solche Varden werden weithin als „Schoßhunde“ des jeweiligen Jarl angesehen. Außnahmen bilden hierbei Wikinger die sich auf andere herausragende Weise um die Stammesgemeinschaft verdient gemacht haben.