Aktionen

Werägergarde

Aus B.E.A.R.D.S. Wiki

Version vom 19. Juli 2015, 22:11 Uhr von DasEG (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Werägergarde ist eine Söldnertruppe aus Skarnländern, die ihre Dienste in ganz Eirnland anbietet. Sie ist in ganz Eirnland für ihre Kampfkraft und Zuve…“)

Die Werägergarde ist eine Söldnertruppe aus Skarnländern, die ihre Dienste in ganz Eirnland anbietet. Sie ist in ganz Eirnland für ihre Kampfkraft und Zuverlässigkeit bekannt, solange man sich an ihre Regeln hält.

Mitglieder

Die Werägergarde nimmt ausschliesslich Skarnländer auf. Obwohl ihr Tätigkeitsgebiet ausschliesslich Eirnland ist sieht sich die Garde als skarnländisch an. Die meisten Mitglieder sind junge skarnländische Abenteurer, denen gelegentliche Vikingfahrten nicht ausreichen. Viele kehren zur Gründung einer Familie wieder nach Skarnland zurück, wo sie aufgrund ihrer Erfahrungen und reicher Beute zu den angesehnsten Wikinger zählen. Gelegentlich kehren sie auch bereits mit einer Familie zurück. Es gibt auch ein paar Familien, die seit Generationen in der Garde dienen.

Die Garde unterhält eine Anwerbestelle in Spitzstiften. Hier werden sie ein Vorprüfung unterzogen und auf die Stützpunktinsel Gornspitz geschickt. Dort werden die Rekruten trainiert und falls sie sich als tauglich erweisen, vom Werägerthing in die Garde aufgenommen.

Dienste

Die Werägergarde tritt den Dienst eines jeden Eirnländers, es sei denn er hat er die Garde in der Vergangenheit betrogen. Dabei gelten für den Auftraggeber folgende Regeln:

  • Die Garde wird stets pünktlich bezahlt
  • Die Garde wird nicht belogen
  • Die Garde greift keine Skarnländern an

Solange diese Punkte befolgt werden, kämpft die Garde stets zuverlässig für ihren Auftraggeber.

Aufträge für Angriffe und Raubzüge werden von der Garde bevorzugt. Bei diesen sichert sie sich stets umfangreiche Rechte an der Beute oder für Plünderungen. Da sie bei Konflikten oft nacheinander auf verschiedenen Seiten eingreift, hat sich bei der Garde ein Ehrenkodex bei Plünderungen gebildet. So wird das Töten von Wehrlosen verachtet und Nahrung wird nur im Notfall geplündert.

Organisation

Das Kyn'ger ist die kleinste Einheit der Werägergarde. Es besteht aus etwa 30-50 Wikingern. Die Mitglieder eines Kyn'ger verstehen sich als 2. Familie und entsprechend gross ist der Zusammenhalt. Als Anführer und Vertreter nach aussen wird vom Kyn'ger selbst ein Hauptkarl bestimmt, der 1-2 Oberkarls als Stellvertreter und Hilfen zur Seite gestellt bekommt. Solange ein Wikinger Mitglied der Garde ist, bleibt er stets Mitglied des selben Kyn'ger. Neue Mitglieder werden in einer Zeremonie in ihr Kyn'Ger eingeführt.

Das Sjot'ger ist die nächsthöhere Einheit. Sie wird aus je nach Gegebenheit aus mehreren Kyn'ger gebildet. Hauptaufgabe eines Sjot'ger ist die Sicherstellung der Versorgung der am Standort des Sjot'ger stationierten Kyn'ger, deren Koordination und Verteilung der Aufgaben. Geführt wird das Sjot'ger von einem Herse unterstützt von, je nach Grösse des Sjot'gers, mehreren Herse'auki. Der Sjod'rat bestehend aus den Hauptkarls und Oberkarls der unterstellten Kyn'ger haben hierbei ein Mitspracherecht, so werden die Herse'auki in der Regel vom Sjot'rat bestimmt.

Der Haufen ist höchste Einheit und wird nur bei Bedarf gebildet, wenn ein Auftraggeber die Garde an mehreren verschiedenen Orten einsetzen will, ansonsten wird das angeheuerte Sjot'ger nach aussen hin auch als Haufen tituliert. Geführt wird der Haufen von einem Fandreki, der von mehreren Fantirs als Stellvertreter unterstüzt wird. Falls der Haufen nur aus einem Sjot'ger besteht, führt der Herse nach aussen hin den Titel eines Fandreki. Die Hauptaufgabe des Haufens ist die Sicherstellung der Bezahlung, der Koordination der Garde mit den übrigen Streitkräften des Auftraggebers und die Klärung von Streitigkeiten.

Oberstes Organ der Werägergarde ist das Werägerthing eine Versammlung aller Haupt- und Oberkarls. Es findet jedes Jahr auf der Insel der Werågergarde statt. Dort werden alle wichtigen Angelegenheit besprochen und der Jarl und der Rat der Werågergarde bestimmt. Hier wird auch über den entgültigen Eintritt der Rekruten in die Garde bestimmt. Die Stimmen von im Dienst stehenden Kyn'gers werden dabei von sogenannten Bothirkarls wahrgenommen. Die Abstimmungsprozedur ist für Aussenstehende äussert kompliziert. So haben die Kyn'ger nicht nur ein Stimmgewicht entsprechend der Anzahl ihrer Mitgliedern, sondern auch ihrer Erfolge und Misserfolge der letzten Jahre. Zusätzlich werden diese Auf- und Abwertungen je nach Gebiet der anstehenden Abstimmung gewichtet. Bei Entscheidungen der Siedlung betreffend haben auch die dort wohnenden Frauen ein Stimmrecht.

Der Jarl hat den Vorsitz im Rat der Werågergarde. Zusammen führen sie die Garde ensprechend der Richtlinien die das Werägerthing bestimmt hat. Sie entscheiden über die Anträge zur Anheuerung der Garde, über den Eintritt von Rekruten, entsenden die Truppen an ihre Standtorte und bestimmen die Herse und Fandreki. Sie sprechen auch Recht bei mittleren Vergehen und Vergehen die verschiedene Sjot-gers betreffen.

Insel Gornspitz

Die Insel Gornspitz ist eine kleine Insel, auf der die Werägergarde einen dauerhaften Stützpunkt und Siedlung unterhält. Hier werden neue Rekruten trainiert und in ihre Kyn-gers eingeführt. Verwundete und Erkrankte, die für ihre Genesung länger brauchen werden hier gepflegt. Auftraggeber haben hier die Möglichkeit die Dienste der Werågergarde zu beauftragen.

Bewohnt wird die Insel abgesehen von den dort stationierten Kyn-gers und Rekruten, von den Frauen und Kinder der Gardisten. Hierbei wird nicht zwischen ehelichen und nicht-ehlichen Frauen und Kinder unterschieden. Wer das Kind eines Gardisten empfangen hat, hat das Recht auf der Insel zu wohnen und Teil der Gemeinschaft dort zu sein.

Gornspitz liegt etwa eine Tagesreise vor der Küste von Eirnland. Sein Land ist karg und ähnelt daher Skarnland.