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Bart-Hinrichtung

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Die Bart-Hinrichtung ist eine öffentliche, und für Wikinger äußerst brutale, Strafe, bei der der Bart des Sträflings bis auf ein Minimum gekürzt wird.

Allgemeines

Wikinger haben kein sonderlich ausgeklügeltes Rechtssystem. Geht ihnen jemand gegen den Strich so bekommt er eins mit der Keule übergezogen und gut ist die Sache. Stellt jemand jedoch etwas wirklich schlimmes an, in was auch noch mehr als nur ein anderer Mitbürger involviert war, so schreitet nicht allzu selten der Jarl ein um die Angelegenheit zu regeln. Neben einfachen Sachen, wie Zehen ziehen, der Daumenschraube oder der Streckbank, gibt es für Vikinger noch eine weitaus schlimmere und über alle Maßen grässliche Folter- und Bestrafungsmethode: Die Bart-Hinrichtung

Die Vorgehensweise

Als öffentliche Bestrafung wird die Bart-Hinrichtung für gewöhnlich vor dem ganzen Dorf abgehalten. Bevor das Urteil ausgeführt wird, erklärt der Berater des Jarls dem Dorf, was der Schuldige überhaupt verbrochen hätte. Ist alles gesagt, so macht sich der Henker an sein Werk. Manche Henker benutzen lieber eine Guillotine, andere ein einfaches Beil. Die ganzen Skrupellosen benutzen den Bartød um dem Verurteilten auf grausamste Weise seines Bartes zu berauben. Ist das Urteil ausgeführt wird der abgeschnittene Bart, sofern lang genug, an die Tür des Verurteilten genagelt und mit Schweineblut beträufelt.

Folgen

Da der Bart für einen Wikinger sein ein und alles ist, wird der ab jetzt bartlose in erster Linie zutiefst unglücklich sein. Es soll auch schon Suizidfälle gegeben haben. Weiterhin verliert ein Wikinger, der seinen Bart durch eine Hinrichtung verloren hat, sein gesamtes Ansehen in Dorf und Familie. Manche werden sogar von ihrem eigenen Heim ausgeschlossen. Ein Wikinger, der entbartet wurde, darf sich außerdem nicht an Raubzügen beteiligen und sich nicht ohne Erlaubnis dem Jarl nähern.